Liebe Patienten,
hier erfahren Sie mehr über aktuelle Themen und Änderungen in unserer Praxis:
Wegen der aktuellen Pandemielage lassen wir zu Ihrer Sicherheit weiterhin unsere Sprechstundenorganisation geändert:
Bitte unbedingt vor jedem Kontakt anrufen!
markierte Fenster ausgegeben.
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung :
wir werden uns an der hausärztlichen Corona-Schutzimpfungsaktion ab dem 13. April beteiligen, bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, wenn sie geimpft werden wollen und
Informationen erhalten Sie im internet bei der KV RLP unter
https://www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus/
Hier können sie sich bereits vorab ein Aufklärungsformular zur Unterschrift herunterladen und vorbereiten. Bringen Sie es zur Impfung bitte mit.
Infos zum Ablauf:
Wir werden zunächst ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontec/ Pfizer impfen.
Priorisierte Personen und Menschen ab dem 70. Lebensjahr können sich auch weiter unter
im Impfzentrum Landau anmelden.
Weitere Infos:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/
KBV-Themenseite zum Coronavirus:
https://www.kbv.de/html/service_fuer_patienten.php
Infektionsverdacht bei Kindern: Wiederzulassung in der KiTa oder Schule :
bitte beachten Sie das aktuelle Merkblatt des Ministeriums:
Corona-Tests (PCR- oder Schnelltests) können auch bei uns durchgeführt werden !!
Ab sofort sind die Schnellteste für sie 1x / Woche kostenlos!
Eine Liste weiterer Institutionen für kostenfreie Schnellteste können sie unter https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Testen/Liste_Teststellen.pdf
abrufen
– Was Sie noch wissen sollten:
wegen der ständigen Aktualisierungen und Änerungen verweisen wir auf die Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
PCR-Teste sind hierfür derzeit noch kostenpflichtig
Diese Abstriche werden kostenfrei durchgeführt
oder
5. Klinische Verschlechterung bei bestehender Symptomatik
Weitere Informationen:
ARBEITSUNFÄHIGKEITS-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE SICH IN QUARANTÄNE BEFINDEN
GRUNDSÄTZLICH GILT:
› Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen.
› Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.
Das gilt auch, wenn der Patient positiv getestet wurde.
Bei Patienten, für die eine Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet wurde, muss im Hinblick auf das Ausstellen einer AU-Bescheinigung zwischen zwei Fällen unterschieden werden:
1. Quarantäne,
a) aber keine Symptome
Für Personen, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne aufgrund des Coronavirus befinden, aber keine Krankheitssymptome aufweisen, muss der Vertragsarzt auch keine AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen.
Dies gilt auch für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen, die keine Symptome aufweisen.
In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden erstatten lassen.
1. Quarantäne
b) und entwickelt Symptome
Sobald ein Patient, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich.
2. Quarantäne und Symptome
Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus und Krankheitssymptomen stellt der behandelnde Vertragsarzt eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der diese aber nicht vom Bundesland erstattet bekommt.
AU-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE MITTELBAR KONTAKT ZU EINEM VERDACHTSFALL HATTEN
Immer mehr Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Auch hier gilt:
Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
Kontakt:
Hauptstraße 85 A
76877 Offenbach / Queich
Tel.: 06348/9831-0
Fax: 06348/9831-11
Rezeptbestellung:
Tel.:06348/9831.-31
Sprechzeiten:
Kinderarztpraxis
Mo - Fr. | 09:00 - 11:00 |
Mo, Do nachmittags | nach |
Internistische Praxis
Mo - Fr | 08.00 - 11.30 |
Mo, Di, Do | 16.00 - 18.00 |
Um Ihnen lange Warte-zeiten zu ersparen, führen wir eine Terminpraxis. Bitte rufen Sie uns innerhalb unserer Sprechstundenzei-ten an und vereinbaren einen Termin.