Hier erfahren Sie mehr über aktuelle Themen und Änderungen in unserer Praxis:
Aufgrund der Lockderungen der der aktuellen Pandemielage haben wir wieder normal für Sie geöffnet. Weiterhin gilt Maskenpflicht mit FFP2-Maske in unserer Praxis nur für Infektpatienten!
Bei Infektverdacht weiterhin bitte unbedingt vor jedem Kontakt anrufen! Wenn möglich einen aktuellen Schnelltes zu Hause machen. Dann zum Anmelden bitte an der Praxistür klingeln.
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung :
Grundimmunisierung (1.-3. Impfung):
Durchführung nur nach Anfrage
4. Impfung:
Derzeit führen wir die 4. Impfung auf Anfrage in der Praxis mit RNA-Impfstoff (Comirnaty 30 µg Omicron XBB 1.5 von Biontech ) durch . Bitte lassen Sie sich auf unsere Warteliste setzen, wir informieren Sie über den Impftermin.
Leider gibt es Verzögerungen mit der Lieferung, voraussichtlich erst ab Anfang Oktober. Hier schon der Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung, die Sie sich im Vorfeld ausdrucken und mitbringen können :
Informationen erhalten Sie im Internet bei der KV RLP sowie aktuelle Impfinformationen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19.html
https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/coronavirus
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
https://www.kbv.de/html/1150_59529.php
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/
KBV-Themenseite zum Coronavirus:
https://www.kbv.de
Infektionsverdacht bei Kindern: Wiederzulassung in der KiTa oder Schule :
bitte beachten Sie das aktuelle Merkblatt des Ministeriums:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/
Corona-Tests (nur PCR-Teste) können auch bei uns durchgeführt werden !!
PCR - Teste bei Erkrankungsverdacht mit positivem Schnelltest sind jetzt nicht mehr kostenlos, für Urlaubsrückkehrer und sonstige Anlässe muss der Test bezahlt werden.
Schnellteste führen Sie bitte selbst durch.
– Was Sie noch wissen sollten:
wegen der ständigen Aktualisierungen und Änerungen verweisen wir auf die Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
PCR-Teste sind hierfür derzeit noch kostenpflichtig
Weitere Informationen:
ARBEITSUNFÄHIGKEITS-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE SICH IN QUARANTÄNE BEFINDEN
GRUNDSÄTZLICH GILT:
› Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen.
› Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.
Das gilt auch, wenn der Patient positiv getestet wurde.
AU-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE MITTELBAR KONTAKT ZU EINEM VERDACHTSFALL HATTEN
Immer mehr Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Auch hier gilt:
Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
Kontakt:
Hauptstraße 85 A
76877 Offenbach / Queich
Tel.: 06348/9831-0
Fax: 06348/9831-11
Praxis@Dr-Pister.de
Telefonzeiten:
08.00-11.00
15.00-17.00
Rezeptbestellung:
Tel.:06348/9831.-31
und unter Rubrik "Online-Bestellungen"
oder per Mail
Sprechzeiten:
Hausärztliche Praxis
Mo - Fr | 08.00 - 11.30 ab 07.30 |
Mo, Di, Do,
| 16.00 - 18.00 und Freitag |
Um Ihnen lange Warte-zeiten zu ersparen führen wir eine Terminpraxis. Bitte rufen Sie uns innerhalb unserer Telefonzeiten an und vereinbaren einen Termin.