Aktuelles 

 

Hier erfahren Sie mehr über aktuelle Themen und Änderungen in unserer Praxis: 

 

 

  • Coronavirusinfektion - Pandemie; 


Aufgrund der Lockderungen der  der aktuellen Pandemielage  haben wir wieder normal für Sie geöffnet
. Weiterhin gilt Maskenpflicht mit FFP2-Maske in unserer Praxis nur für Infektpatienten!

Bei Infektverdacht weiterhin bitte unbedingt  vor jedem Kontakt anrufen! Wenn möglich einen aktuellen Schnelltes zu Hause machen. Dann zum Anmelden bitte an der Praxistür klingeln.


  • bei Corona- Infektverdacht werden Sie weiterhin ggf. über den Hintereingang  in das Infektzimmer  geleitet, oder es werden Testungen außerhalb der Praxis gemacht

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung :

Grundimmunisierung (1.-3. Impfung):

Durchführung nur nach Anfrage


4. Impfung:


Derzeit  führen wir die 4. Impfung nur bei immobilien  Patienten mit Hausbesuch durch. Bei Bedarf  auch auf Anfrage in der Praxis

Informationen erhalten Sie im Internet bei der KV RLP  unter

https://www.kv-rlp.de/praxis/coronavirus/impfung/


https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/


und


https://www.zusammengegencorona.de/impfen


 

sowie die aktuelle Impfinformation des RKI: 

 www. RKI.de



KBV-Themenseite zum Coronavirus: 
https://www.kbv.de


Infektionsverdacht bei Kindern: Wiederzulassung  in der KiTa oder Schule :

bitte  beachten Sie das aktuelle Merkblatt  des Ministeriums:


https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/


Corona-Tests (nur PCR-Teste) können auch bei uns durchgeführt werden !!


PCR - Teste bei Erkrankungsverdacht mit positivem Schnelltest sind  jetzt nicht mehr  kostenlos, für Urlaubsrückkehrer und sonstige Anlässe muss der Test bezahlt werden.

Schnellteste  führen Sie bitte selbst durch.



– Was Sie noch wissen sollten:

  • Reiserückkehrer:

wegen der ständigen Aktualisierungen und Änerungen verweisen wir auf  die Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums:



https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html


PCR-Teste sind hierfür derzeit noch kostenpflichtig


Weitere Informationen:

  • Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de

  • ARBEITSUNFÄHIGKEITS-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE SICH IN QUARANTÄNE BEFINDEN 

     

    GRUNDSÄTZLICH GILT:

     › Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine  AU-Bescheinigung ausstellen.

     › Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.

    Das gilt auch, wenn der Patient positiv getestet wurde.  

     

     

    AU-BESCHEINIGUNG FÜR PATIENTEN, DIE MITTELBAR KONTAKT ZU EINEM VERDACHTSFALL HATTEN

    Immer mehr Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Auch hier gilt:

     

    Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. 

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

    Bleiben Sie gesund!


Ihr Praxisteam



Kontakt:
Hauptstraße 85 A
76877 Offenbach / Queich
Tel.: 06348/9831-0
Fax: 06348/9831-11
Praxis@Dr-Pister.de
Telefonzeiten:
08.00-11.00
15.00-17.00
Rezeptbestellung:
Tel.:06348/9831.-31
und unter Rubrik "Online-Bestellungen"
oder per Mail

 

Sprechzeiten:

Hausärztliche Praxis

Mo - Fr 
Di nur für Blutentnahme

Montag und Mittwoch keine Blutabnahme

08.00 - 11.30

ab 07.30

Mo, Di, Do,


Mittwoch  Nachmittag

16.00 - 18.00

und Freitag
geschlossen

Um Ihnen lange Warte-zeiten zu ersparen führen wir eine Terminpraxis. Bitte rufen Sie uns innerhalb unserer Telefonzeiten an und vereinbaren einen Termin.